Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand verwaltet unter Vorsitz des Pfarrers das Vermögen der Kirchengemeinde. Die rechtliche Grundlage ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ aus dem Jahre 1924. Der Kirchenvorstand setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern der Pfarrgemeinde. Der Kirchenvorstand wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt.
Der Kirchenvorstand
Pater Dr. Gianluca Carlin, leitender Pfarrer (Vorsitzender)
Gottfried Rottländer (1. stellvertretender Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Stefan Dragu (2. stellvertretender Vorsitzender, Vertreter GA )
Robert Jansen
Claudia Liessem
Claudius Kazcmarek
Barbara Neuhaus
Simone Radermacher
Dr. Pia Schutz
Dr. Dirk Völzke
Dr. Freiherr Rüdiger von Stengel
Kontakt
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