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Archiv 2010

Deutscher Juristentag unterstützt Appell des Godesberger Dechanten

Schutz vor Diskriminierung und staatliche Anerkennung und Förderung der Kirchen gefordert

Der 68. Deutsche Juristentag in Berlin hat in seine Beschlüsse Überlegungen des Bonner Dechanten Dr. Wolfgang Picken einfließen lassen. Seine Aufforderung, auch die Kirchen müssten in einer oft säkularistischen Atmosphäre in Staat und Gesellschaft vor Diskriminierungen geschützt werden, wurde in den Beschluss 3 des öffentlichen Rechts aufgenommen: „Gesetzgeber, öffentliche Verwaltung und Gerichte haben religiöse Bekenntnisse und Religionsgemeinschaften um ihrer selbst willen zu achten und dürfen sie nicht diskriminieren.“

Die Forderung nach Anerkennung, Wertschätzung und Förderung einer Weiterentwicklung des sozialen Engagements der Kirchen wurde im Beschluss 5 aufgegriffen: „Religionsgemeinschaften erfüllen traditionell in erheblichem Umfang soziale Aufgaben für das Gemeinwesen. Der Staat anerkennt und fördert diese Tätigkeit und deren Weiterentwicklung."

„Ich freue mich über diese hochrangige Unterstützung durch den Juristentag. Sie ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass Entwicklungen wie im Rheinviertel auch andernorts gefördert und ermöglicht werden," so Picken. „Auf dieser Grundlage werden sich nun weitere Forderungen nach einer Vergesellschaftung des Staates ergeben, wie wir sie vorgeschlagen haben. Es müssen Regelungen her, die die Bürger, eben auch die nicht kirchlich gebundenen, anregen, soziale Aufgaben zu übernehmen. Nur so lässt sich der Sozialstaat vor dem Kollaps bewahren," so der Dechant weiter.